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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09524 824 + Nebenstelle
Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Gädheim, Knetzgau, Sand, Stettfeld, Untermerzbach, Wonfurt, Ermershausen, Gemeindefrei 276
Breitbrunn, Ebelsbach, Haßfurt, Theres, Pfarrweisach, Rentweinsdorf 212
Ebern, Eltmann, Maroldsweisach 162
Hofheim, Riedbach, Oberaurach, Kirchlauter, Königsberg, Rauhenebrach, Zeil a. Main 277
Bewertungen im Sachwertverfahren (inkl. Bedarfsbewertung) Alle im Amtsbezirk 272, 273
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar